Einspruch Bußgeldbescheid mit Muster und Widerspruchsgenerator

Bußgeld BehördeNur mal kurz den Tacho aus den Augen verloren, den Abstand zum Vordermann falsch eingeschätzt, trotz durchgezogener Linie überholt, eine rote Ampel übersehen oder das Auto im Halteverbot abgestellt: Die Liste an möglichen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist lang. Und liegt dann der Bußgeldbescheid im Briefkasten, ist der Ärger oft groß.

Aber lohnt es sich eigentlich, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen?

►Einspruch Bußgeldbescheid mit Muster

Name
Anschrift

Verwaltungsbehörde
Anschrift

Ort, den Datum

Bußgeldbescheid zu Aktenzeichen ________________, erlassen am (Datum)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den oben genannten Bußgeldbescheid, mir zugegangen am (Datum), lege ich hiermit Einspruch ein.

In dem Bescheid werden mir folgende Ordnungswidrigkeiten zur Last gelegt:
_______ (Nenne hier die Verstöße, die im Bescheid aufgeführt sind.) _____________

Aus meiner Sicht stellt sich die Situation jedoch wie folgt dar:
_____ (Erkläre hier, wie Du die Angelegenheit siehst und warum Du die Vorwürfe für ungerechtfertigt hältst. Wichtig ist aber, dass Du sachlich bleibst. Außerdem wird es nicht viel bringen, wenn Du nur irgendwelche Ausreden erfindest. Du solltest schon hieb- und stichfest argumentieren, am besten mit Hinweis auf entsprechende Paragraphen aus der Straßenverkehrsordnung oder auf Beweismittel wie Fotos, Unterlagen, Zeugen usw.) _______________________________________________

Ich bitte daher um eine erneute Prüfung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Widerspruch Generator Bußgeld

Widerspruch Generator für das BußgeldEin Bußgeld gehört zu den Briefen, die niemand gerne bekommt. Hast Du gegen die Regeln verstoßen, wirst Du die Konsequenzen tragen und die Strafe akzeptieren müssen. Aber nicht jeder Vorwurf ist berechtigt. Hältst Du den Bußgeldbescheid für fehlerhaft oder erscheint Dir die Strafe zu hoch, kannst Du Einspruch einlegen. Manchmal kann ein Einspruch auch sinnvoll sein, um Zeit zu gewinnen. Möchtest Du gegen das Bußgeld vorgehen, hilft Dir der folgende Generator bei der Formulierung Deines Einspruchs.

Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.

Anrede
Einleitung
1. Hauptteil
2. Hauptteil
Schlussteil
Gruß

Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Wann macht ein Einspruch Sinn und wann nicht?

BußgeldbescheidIst der erste Ärger verflogen, akzeptieren viele den Bußgeldbescheid, den sie erhalten haben. Ein Grund hierfür ist, dass sie ihren Fehler ehrlicherweise zugeben müssen und die Strafe für nicht übertrieben hoch halten. Ein anderer Grund ist, dass so mancher einfach keine Lust auf Papierkrieg mit den Behörden hat und die Sache abhaken möchte. Viele glauben außerdem, dass ihr Einspruch wahrscheinlich sowieso keinen Erfolg hätte. Tatsächlich lässt sich nicht pauschal sagen, ob ein Einspruch Sinn macht oder ob nicht. Letztlich kommt es nämlich immer auf den Einzelfall an. Ist der Verkehrsverstoß eindeutig und kannst Du keine plausiblen Gründe nennen, die Dich entlasten, ist es meist die bessere Lösung, die Strafe hinzunehmen. Ist der Bescheid hingegen fehlerhaft oder hältst Du die Strafe für zu hoch, solltest Du widersprechen. Gleiches gilt, wenn sich durch den Bescheid Konsequenzen für Dich ergeben würden, die schlimmer sind als die eigentliche Strafe und somit nicht mehr verhältnismäßig wären. Manchmal kann ein Einspruch aber allein deshalb hilfreich sein, weil er Dir Zeit verschafft. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn

  • Du schon einige Punkte in Flensburg hast, ein paar davon aber in Kürze gelöscht werden würden. Durch den Bußgeldbescheid würden nun jedoch neue Punkte dazukommen und die alten Punkte folglich ebenfalls stehen bleiben. Möglicherweise würde das bedeuten, dass Du zu einem Seminar musst oder Dein Führerschein erst einmal weg ist. Die Zeit, die Du bis zur Löschung der alten Punkte brauchst, kannst Du durch einen Einspruch herausholen.
  • Du gemäß Bußgeld Deinen Führerschein abgeben musst. Meist hast Du zwar eine gewisse Frist, manchmal reicht dieser Zeitraum aber nicht aus. Durch einen Einspruch könntest Du die Abgabe Deines Führerscheins etwas hinauszögern.
  • Du noch in der Probezeit bist. Durch den Einspruch dauert das Verfahren länger und möglicherweise ist bis dahin Deine Probezeit vorbei. Damit sinkt dann auch das Risiko, dass Du Deinen Führerschein verlierst.
Nicht zu vergessen ist außerdem, dass ein Gericht mehr Spielraum hat als die Bußgeldstelle. Die Bußgeldstelle muss die Strafe so festsetzen, wie es der Bußgeldkatalog verlangt. Ein Richter hingegen kann auch eine mildere Strafe für angemessen halten. Manchmal lässt er sich auch auf Verhandlungen ein und verzichtet beispielsweise auf ein Fahrverbot, wenn Du eine höhere Geldstrafe bezahlst. Aber weil der Richter nicht an den Bußgeldbescheid gebunden ist, kann er genauso gut auch eine deutlich höhere Strafe verhängen.

 

Wo und wie kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?

Hast Du Dich dafür entschieden, den Bußgeldbescheid nicht zu akzeptieren, hast Du für Deinen Einspruch zwei Wochen lang Zeit. Wichtig ist, dass Du diese Frist auch wirklich einhältst. Nach Ablauf der zwei Wochen wird der Bescheid nämlich rechtskräftig und vollstreckbar. Und gegen einen rechtskräftigen Bescheid kannst Du praktisch nichts mehr unternehmen.

Bußgeldbescheid - Mit mir NICHT!Dein Einspruch muss schriftlich erfolgen. Ein bestimmtes Formular gibt es dafür aber nicht. Stattdessen setzt Du ein Schreiben auf, in dem Du erklärst, dass Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist. Richten musst Du Dein Schreiben an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Die Adresse steht in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid. Dort wird auch noch einmal auf die Frist hingewiesen. Begründen musst Du Deinen Einspruch nicht. Allerdings wird die Behörde ihre Meinung vermutlich eher nicht ändern, wenn Du keine Angaben machst, die Deine Einwände rechtfertigen. Andererseits solltest Du Dir Deine Begründung sehr genau überlegen. Schließlich soll Dein Einspruch ja erfolgreich sein. Gleichzeitig musst Du aufpassen, dass Du nichts angibst, was sich nachteilig für Dich auswirken könnte. Daher kann es durchaus ratsam sein, zunächst nur Deinen Einspruch zu erklären und darauf hinzuweisen, dass Du die Begründung nachreichen wirst. So wahrst Du die Frist und hast mehr Zeit, um Dich zu informieren und hieb- und stiebfeste Argumente zu formulieren. Deine Begründung muss nämlich nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist vorliegen. Traust Du Dir die Begründung nicht selbst zu, kannst Du Dich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Eine solche Beratung ist nicht allzu teuer, Du erhältst wichtige Tipps und der Anwalt kann Deine Erfolgsaussichten abschätzen. Deinen Einspruch kannst Du übrigens bis zum Beginn der Gerichtsverhandlung jederzeit wieder zurücknehmen.

 

Was passiert nach meinem Einspruch?

Bußgeld EinwandIst Dein Einspruch bei der Behörde eingegangen, beginnt das sogenannte Zwischenverfahren. Dabei prüft die Behörde als erstes, ob Dein Einspruch form- und fristgerecht erfolgte. Ist dies nicht der Fall, wird Dein Einspruch zurückgewiesen.  Hast Du schriftlich und rechtzeitig Einspruch eingelegt, wird der Sachverhalt noch einmal geprüft. Sofern notwendig, kann die Behörde dazu weitere Ermittlungen einleiten.  Außerdem kann sie Dich dazu auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen, weitere Angaben zu Deiner Entlastung zu machen oder Beweismittel vorzulegen. Relevanten Hinweisen wird die Behörde dann nachgehen. Stellt die Behörde bei ihrer Prüfung fest, dass Dein Einspruch berechtigt war, wird der Bescheid entsprechend geändert oder komplett aufgehoben. Diese Entscheidung teilt Dir die Behörde schriftlich mit. Will die Behörde den Bußgeldbescheid hingegen aufrechterhalten, übergibt sie die Akten an die Staatsanwaltschaft. Von hier aus werden die Akten an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Das Zwischenverfahren ist damit beendet.

  • Übrigens: Dass sich nun Staatsanwaltschaft und Gericht um die Angelegenheit kümmern, heißt nicht, dass nun ein Strafverfahren gegen Dich eröffnet wurde. Es ist nur einfach so, dass ab jetzt eben nicht mehr die Behörde selbst, sondern die Staatsanwaltschaft und das Gericht für die weitere Bearbeitung zuständig sind. Allerdings kann ein Bußgeldverfahren durchaus in ein Strafverfahren übergehen. Dies wäre dann der Fall, wenn sich im Verlauf des Verfahrens der Verdacht ergibt, dass Du keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat begangen hast. Denkbar ist dies wiederum vor allem bei Fahrten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.

WiderrufsrechtLiegt die Akte bei Gericht vor, wird geprüft, ob die Tat weiterverfolgt werden soll. Das Gericht kann entscheiden, dass das Verfahren gegen Dich eingestellt werden soll. Je nach Vorwurf und Höhe der Geldstrafe ist dafür aber mitunter die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Möchte das Gericht das Verfahren nicht einstellen, wird ein Gerichtstermin angesetzt. An diesem Termin musst Du grundsätzlich teilnehmen. Du kannst zwar beantragen, dass Du nicht persönlich erscheinen musst. Allerdings werden vor Gericht noch offene Fragen geklärt und Du hast die Möglichkeit, die Sachlage aus Deiner Sicht zu schildern. Diese Möglichkeit solltest Du auch nutzen, denn vieles lässt sich in einem Gespräch besser erklären und ausführen als in einem Schreiben.  Ist das Gericht der Meinung, dass Dein Einspruch keinen Erfolg haben wird, wird es Dir raten, den Einspruch zurückzunehmen.  Folgst Du diesem Rat, bleibt es bei dem ursprünglichen Bußgeld. Andernfalls wird das Gericht in der Sache entscheiden. Wichtig dabei zu wissen ist, dass das Gericht zu Deinen Gunsten urteilen und den Bescheid aufheben oder eine geringere Strafe verhängen kann.  Das Gericht kann aber genauso gut auch zu Deinen Ungunsten entscheiden. In diesem Fall kann es Deinen Einspruch nicht nur zurückweisen, sondern auch eine höhere Strafe festsetzen.