Inkasso Widerspruch – Warum Du keine Angst haben solltest

Inkasso WiderspruchHast Du eine Rechnung nicht bezahlt und auch auf Mahnungen nicht reagiert, kann der Gläubiger ein Inkassounternehmen einschalten. Es ist nicht nur verständlich, sondern auch sein gutes Recht, dass der Gläubiger Geld, das ihm zusteht, einfordert. Aber es gibt eben auch schwarze Schafe, die irgendwelche, teils völlig aus der Luft gegriffenen offenen Forderungen geltend machen. Hast Du Post von einem Inkassounternehmen bekommen und ist die Forderung nicht berechtigt, kannst Du Dich wehren. Dazu musst Du einfach nur Einspruch einlegen!

►Mustervorlage: Inkasso Widerspruch

Name
Anschrift

Inkassounternehmen
Anschrift

Ort, den Datum

Widerspruch zu Ihrem Schreiben vom (Datum)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom (Datum) machen Sie in der Angelegenheit

______ (Dein Name) ______ ./. _____ (Name des Gläubigers) ______
Aktenzeichen : __________________________________

eine Forderung in Höhe von _______ Euro geltend.

Gegen diese Forderung lege ich Einspruch ein und erkläre, dass ich keinerlei Zahlungen leisten werde, da die Forderung nicht berechtigt ist. Insofern bezieht sich mein Widerspruch sowohl auf die Hauptforderung als auch auf die von Ihnen aufgeführten Nebenforderungen.

Begründung:
_______ (Erkläre hier, weshalb Du die Forderung zurückweist; z.B. Der Gläubiger beruft sich auf einen kostenpflichtigen Vertrag, den ich angeblich geschlossen haben soll. Einen solchen Vertragsabschluss hat es jedoch nie gegeben. Daher habe ich der Rechnung des Gläubigers bereits am (Datum) widersprochen. Gleichzeitig habe ich den Gläubiger dazu aufgefordert, einen Nachweis für den angeblichen Vertrag zu erbringen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Eine Kopie meines Widerspruchsschreibens an den Gläubiger lege ich diesem Schreiben bei.) _________

Sofern Sie der Meinung sein sollten, dass Ihre Forderung begründet ist, bitte ich um eine ausführliche und nachvollziehbare Erklärung, wie, wann und wodurch die Forderung zustande gekommen sein soll. Sollte mir Ihre Stellungnahme innerhalb der kommenden drei Wochen nicht vorliegen, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. Auf weitere Schreiben von Ihnen werde ich dann nicht mehr antworten.

Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass eine Meldung an die Schufa oder eine andere Auskunftei bei einer bestrittenen Forderung nicht zulässig ist.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Mahnbescheid Widerspruch Mahnbescheid Vollstreckungsankündigung

Wie kommt es überhaupt zu unberechtigten Inkassoschreiben?

widersprechenBei einem Blick in die Medien könnte durchaus der Eindruck entstehen, dass Inkassounternehmen und teils sogar Rechtsanwälte im Verschicken von unberechtigten Inkassoschreiben ein neues Hobby und zugleich eine lukrative Einnahmequelle für sich entdeckt haben. Ganz so ist es in der Realität sicher nicht. Doch trotzdem kann es jedem passieren, dass er sich mit einer angeblichen Inkassoforderung konfrontiert sieht. Dabei lassen sich zwei Hauptgründe feststellen.

Der erste Grund sind schlichtweg schwarze Schafe, die auf diese Weise Geld verdienen möchten. Sie berufen sich unter anderem auf Gewinnspielteilnahmen, Abos, Bestellungen oder Verträge, die per Telefon oder online erfolgt sein sollen. Durch markante Namen, seriös wirkendes Briefpapier, offiziell klingende Formulierungen oder einschüchternde Drohungen möchten sie ihren Forderungen Nachdruck verleihen.

Der zweite Grund ist, dass viele Unternehmen ihre Forderungen an Inkassobüros abtreten. Aus Personalmangel, Zeitgründen und um den Arbeitsaufwand gering zu halten, sind die Abläufe computergesteuert. Bezahlt ein Kunde seine Rechnung nicht, nur anteilig oder zu spät, wird dies im Computer vermerkt. Stellt der Computer bei seiner routinemäßigen Kontrolle fest, dass noch immer keine Zahlung eingegangen ist, wird automatisch eine erste Mahnung, danach eine zweite Mahnung verschickt. Wird danach noch immer kein Zahlungseingang festgestellt, erhält das Inkassobüro, mit dem das Unternehmen zusammenarbeitet, eine Meldung. Ob der Kunde eine Rechnung möglicherweise reklamiert hat, wird dabei nicht geprüft. Das Inkassounternehmen wiederum verdient nur dann etwas, wenn es Geld eintreibt. Deshalb tritt es entsprechend resolut auf.

  • Wohlgemerkt: Nicht alle Inkassounternehmen sind unseriös. Und wenn Du etwas bestellt oder gekauft hast, musst die Rechnung selbstverständlich auch bezahlen. Aber von unberechtigten Inkassomahnungen musst Du Dich nicht einschüchtern lassen!

 

Was solltest ich unternehmen, wenn ich von einem Inkassounternehmen angeschrieben wurde?

Hast Du einen Brief von einem Inkassounternehmen bekommen, solltest Du als erstes prüfen, ob die offene Forderung berechtigt ist oder ob nicht. Verlangt das Inkassounternehmen zu Unrecht Geld von Dir, solltest Du schriftlich Einspruch erheben. Natürlich könntest Du auch bei dem Inkassounternehmen anrufen und um eine Klärung bitten. Allerdings hast Du so später keinen Nachweis dafür, dass Du der Zahlungsaufforderung widersprochen hast. In Deinem Schreiben solltest Du erklären, dass Du die Forderung für unberechtigt oder falsch hältst und deshalb nicht bezahlen wirst. Außerdem solltest Du unbedingt begründen, warum Du die Zahlungsaufforderung zurückweist. Hast Du bereits der Rechnung des ursprünglichen Gläubigers widersprochen, kannst Du auf dieses Schreiben hinweisen und eine Kopie davon beilegen. Ansonsten solltest Du schlüssig und sachlich ausführen, warum Du keinen Grund siehst, den geforderten Betrag zu bezahlen. In Deinem Schreiben solltest Du außerdem eine Frist setzen, bis wann Dir das Inkassounternehmen die angebliche Forderung erklären soll. Kündige an, dass die Sache für Dich erledigt ist, wenn die Frist ergebnislos verstreicht. Deinen Einwand solltest Du auch per Einschreiben mit Rückschein versenden.
  • Achtung: Ist die offene Forderung berechtigt, solltest Du sie umgehend bezahlen. In diesem Fall musst Du auch die Verzugszinsen, Mahngebühren und Inkassokosten übernehmen, die durch Deine bislang nicht erfolgte Zahlung entstanden sind. Dies gilt aber nur dann, wenn die Forderung begründet ist und Du tatsächlich in Zahlungsverzug bist! Kannst Du die Rechnung nicht bezahlen, setze Dich mit dem Inkassounternehmen in Verbindung. In den meisten Fällen wird sich eine Lösung finden lassen. Andernfalls riskierst Du, dass ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Dich eingeleitet wird.

 

Was passiert nach Meinem Widerspruch an das Inkassounternehmen?

Wie es nach Deinem Einwand weitergeht, hängt von dem Inkassounternehmen ab. Handelt es sich um ein seriöses Inkassounternehmen, wird es sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und ihn bitten, den Vorgang zu prüfen. Anschließend wird es Dir schriftlich mitteilen, wie der Gläubiger die Forderung begründet, wie die Gesamtforderung zustande kommt und wie es nun weitergeht.

InkassobürosEin unseriöses Inkassounternehmen wird vermutlich nicht auf Deinen Einwand eingehen. Du wirst dann entweder gar nichts mehr von dem Inkassobüro hören. Oder es wird Dir einige Zeit später noch eine oder mehrere weitere Mahnungen schicken. Auf diese Schreiben brauchst Du nicht mehr einzugehen. Besonders dreiste Inkassounternehmen beantragen einen gerichtlichen Mahnbescheid. Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid musst Du unbedingt innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben! Hierfür liegt dem Mahnbescheid ein Widerspruchsformular bei, das Du nur ausfüllen, unterschreiben und an das Gericht zurückschicken musst. Eine Begründung ist nicht notwendig. Spätestens jetzt sollte die Angelegenheit erledigt sein. Im nächsten Schritt müsste das Inkassounternehmen nämlich Klage erheben und dabei nachweisen, dass die Forderung berechtigt ist. Diesen Nachweis wird es aber nicht führen können.

 

Was ist mit den Drohungen in dem Inkassoschreiben?

 VollstreckungsbescheidUnseriöse Inkassounternehmen drohen mit allerlei unangenehmen Konsequenzen, wenn Du die Zahlung nicht leistet. So kündigen sie gerne an, dass der Gerichtsvollzieher kommen wird, oder sie drohen mit einer Lohn- oder Kontopfändung. Solche Drohungen sollen Dich lediglich einschüchtern.  Du musst aber keine Angst haben! Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, zu denen Besuche vom Gerichtsvollzieher und Pfändungen gehören, sind nur möglich, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt.  Dieser wiederum setzt entweder ein abgeschlossenes Mahnverfahren, bei dem ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde, oder ein Gerichtsurteil voraus. Das Inkassounternehmen kann also drohen, wie es will. Umsetzen kann es die Drohungen nicht! Lese hier auch den Inkasso Wegweiser.

Eine andere beliebte Masche ist, einen Schufa-Eintrag anzukündigen. Auch hier bleibt es in aller Regel bei der Androhung, wobei es dafür zwei Gründe gibt:

  1.  Die meisten unseriösen Inkassounternehmen arbeiten überhaupt nicht mit der Schufa oder anderen Auskunfteien zusammen.  Dies liegt daran, dass sie dafür einen Vertrag abschließen und regelmäßig Gebühren bezahlen müssten. Und wenn keine Zusammenarbeit besteht, kann auch kein Eintrag veranlasst werden.
  2.  Durch Deinen Widerspruch wird die Forderung zu einer bestrittenen Forderung.  Eine bestrittene Forderung darf nicht eingetragen werden. Sollte das Inkassounternehmen wider Erwarten doch eine Meldung machen, kannst Du den Eintrag löschen lassen. Dazu musst Du der Schufa lediglich Deinen Widerspruch als Nachweis vorlegen.
  • Übrigens: Ist die Forderung unberechtigt, musst Du auch keine Inkassogebühren oder anderen Nebenforderungen bezahlen. Dies musst Du nur dann, wenn Du mit Deiner Zahlung in Verzug bist. Der Verzug wiederum kann erst eintreten, wenn Du eine ordnungsgemäße und berechtigte Rechnung erhalten hast und wenn Dich der Gläubiger durch eine Mahnung oder entsprechende Zahlungsvereinbarungen in Verzug gesetzt hat. Da aber schon die Forderung gar nicht berechtigt ist, kann auch kein Verzug entstehen. Folglich können auch keine Kosten infolge des Verzugs entstanden sein.