Steuererklärung Widerspruch – Diese Vorlage solltest Du nutzen

Steuererklärung WiderspruchAls Antwort auf Deine Steuerklärung erlässt das Finanzamt einen Steuerbescheid. In diesem Steuerbescheid ist die Höhe an Steuern festgesetzt, die Du dem Staat schuldest. Sind Deine Steuervorauszahlungen höher als Deine Steuerschuld, werden Dir die zuviel bezahlten Beträge erstattet. Decken Deine Vorauszahlungen die ermittelte Steuerschuld nicht, musst Du nachzahlen. Nun ist aber bei Weitem nicht jeder Steuerbescheid richtig. Du solltest Deinen Steuerbescheid deshalb genau prüfen – und bei Unstimmigkeiten die Möglichkeit des Einspruchs nutzen.

►Allgemeine Mustervorlage: Steuererklärung Widerspruch

Vor- und Nachname
Anschrift

An das
Finanzamt _________________
Anschrift

Ort, den Datum

Einkommenssteuerbescheid 20______ vom (Datum)
Steuernummer: _____________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den oben genannten Bescheid für das Steuerjahr __________ vom (Datum) lege ich hiermit vorsorglich Einspruch ein.

Die Gründe für meinen Einspruch reiche ich Ihnen in einem separaten Schreiben nach. Andernfalls werde ich Sie über die Rücknahme des Einspruchs informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

 

Warum ist eine sorgfältige Prüfung des Steuerbescheids sehr wichtig?

Statistiken bestätigen, dass fehlerhafte Steuerbescheide keine seltenen Ausnahmen sind. Dabei sind es aber keineswegs nur unterschiedliche Auslegungen der Rechtslage, die zu Unstimmigkeiten führen. Oft liegt der Fehler vielmehr im Detail, etwa in Form von Zahlendrehern, falsch übernommenen Daten oder einfachen Rechenfehlern. Bei der Vielzahl an Steuererklärungen und anderen Vorgängen, die in den Finanzämtern bearbeitet werden, lassen sich Schreib-, Tipp- und andere Flüchtigkeitsfehler natürlich nicht ausschließen. Für Dich können solche Fehler aber ärgerlich sein: Wird Deine Steuerschuld wegen eines simplen Fehlers falsch berechnet, wird es vielleicht nichts mehr mit der erhofften Steuererstattung. Eventuell musst Du sogar Steuern nachzahlen. Umso wichtiger ist daher, dass Du den Steuerbescheid genau prüfst. Dabei solltest Du als erstes einen Blick auf die Daten und Zahlen werfen:

  • Stimmen grundlegende Daten wie Name, Anschrift und Kontonummer?
  • Wurde Dein Einkommen richtig berechnet?
  • Sind die Vorauszahlungen von Einkommenssteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag richtig erfasst und abgezogen?
  • Wurden die Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen angenommen und angerechnet?
  • Wurden alle Pausch- und Freibeträge berücksichtigt?

 

Hast Du die Daten und Zahlen überprüft, solltest Du Dir den Abschnitt Erläuterungen näher anschauen. Neben Hinweisen auf anhängige Gerichtsverfahren ist hier aufgeführt, wo und warum das Finanzamt von Deiner Steuererklärung abgewichen ist.
Tipp: Am einfachsten kannst Du den Steuerbescheid anhand der Kopie Deiner Steuererklärung prüfen. So kannst Du die Daten in Deiner Steuererklärung nämlich einfach mit den Daten auf dem Steuerbescheid vergleichen. Ist der Sachverhalt schwieriger, kannst Du Dich an einen Steuerberater wenden. Hilfe erhältst Du aber auch beim Bund der Steuerzahler und bei Lohnsteuerhilfevereinen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beinhaltet nämlich nicht nur Hilfe beim Erstellen der Steuererklärung. Stattdessen deckt er normalerweise auch die Prüfung von Steuerbescheiden und Unterstützung bei Einsprüchen ab.

Warum sich ein Einspruch gegen den Steuerbescheid lohnen kann

Steuererklärung WiderspruchLegst Du Einspruch gegen den Steuerbescheid ein, entstehen Dir dadurch keine Kosten. Gebühren werden bei einem Einspruch beim Finanzamt nämlich nicht fällig. Dein Einspruch muss zwar schriftlich erfolgen. Besondere Vorgaben hinsichtlich der Form gibt es aber nicht. Das heißt, Du kannst Deinen Einspruch in einem normalen Brief formulieren. Diesen Brief kannst Du dann per Post oder als Fax an das Finanzamt schicken, persönlich abgeben oder neuerdings oft auch als E-Mail einreichen.

Ein Einspruch birgt für Dich keine allzu großen Risiken. Das Finanzamt kann zwar die gesamte Steuerveranlagung noch einmal prüfen und in diesem Zuge auch Unterlagen von Dir nachfordern. Gerade bei kleinen Streitwerten neigen die Finanzämter aber oft dazu, einem Einspruch stattzugeben. Verglichen mit dem großen Verwaltungsaufwand bei einem kompletten Einspruchsverfahren, ist dies nämlich der einfachere und wirtschaftlichere Weg. Im besten Fall folgt das Finanzamt Deinen Ausführungen und ändert den Steuerbescheid entsprechend. Möglich ist auch, dass Dir das Finanzamt nur teilweise Recht gibt und dementsprechend nur einen Teil der beanstandeten Punkte ändert. Schlimmstenfalls lehnt das Finanzamt Deinen Einspruch ab. Du bekommst dann eine schriftliche Einspruchsentscheidung und der Bescheid bleibt wie er ist. Gegen eine Einspruchsentscheidung steht Dir dann als Rechtsmittel noch eine Klage vor dem Finanzgericht zur Verfügung.

5 wichtige Tipps rund um den Einspruch

1.) Achte auf die Frist!

Möchtest Du Einspruch einlegen, hast Du dafür maximal einen Monat lang Zeit. Die Frist beginnt an dem Tag nach der Bekanntgabe des Bescheids. Als bekanntgegeben gilt der Steuerbescheid am dritten Tag nach der Ausstellung. Das klingt kompliziert, ist aber ganz einfach: Zu dem Datum, das auf dem Bescheid steht, werden drei Tage dazugerechnet. Wurde der Bescheid beispielsweise am 10. eines Monats ausgestellt, gilt der Bescheid am 13. als bekanntgegeben. Am nächsten Tag, hier also am 14., beginnt die Frist. Genau einen Monat später endet die Frist. In diesem Beispiel muss Dein Einspruch also spätestens am 14. des Folgemonats beim Finanzamt eingegangen sein.
Grundsätzlich ist zwar möglich, auch nach Ablauf der Frist noch Einspruch einzulegen. Dafür musst Du aber zuerst eine sogenannte Widereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Zudem musst Du dem Finanzamt plausible Gründe nennen, warum es Dir nicht möglich war, die Frist einzuhalten. Ein Grund kann beispielsweise ein längerer Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt sein.

 

2.) Begründe Deinen Einspruch.

Strenggenommen reicht es aus, wenn Du in Deinem Schreiben klar zum Ausdruck bringst, dass Du Einspruch gegen den Bescheid einlegst. Trotzdem solltest Du Deinen Einspruch unbedingt begründen. Deine Erfolgsaussichten sind einfach erheblich besser, wenn Du dem Finanzamt aufzeigst, womit Du nicht einverstanden bist. Ohne eine Begründung wird der Finanzbeamte den Bescheid bestenfalls auf Basis der Daten und Angaben prüfen, die ihm bereits vorliegen. Deshalb solltest Du alle Punkte aufzählen, die Du für falsch hältst. So kann der Finanzbeamte gezielter prüfen. Außerdem solltest Du Nachweise wie Quittungen, Rechnungen, Verträge und andere Dokumente vorlegen, die Deine Auffassung stützen. Du kannst auch auf Urteile, laufende Gerichtsverfahren oder Gesetzesänderungen hinweisen.
Reicht Dir ein Monat nicht aus, um den Bescheid gründlich zu prüfen, kannst Du vorsorglich Einspruch einlegen. In dem Schreiben solltest Du dann darauf hinweisen, dass Du die Begründung nachreichen wirst. Gleiches gilt, wenn die Zeit knapp, Deine Begründung aber noch nicht ausformuliert ist. Oder Du erst noch Belege zusammensuchen musst. Auch in diesem Fall kannst Du zur Wahrung der Frist Einspruch einlegen und die Begründung nachliefern.

 

3.) Beantrage die Aussetzung der Vollziehung.

Musst Du laut Bescheid Steuern nachzahlen, musst Du die Zahlung zum genannten Zeitpunkt leisten. Dies gilt auch dann, wenn Du Einspruch einlegst. Ein Einspruch hat nämlich keine aufschiebende Wirkung. Möchtest Du einen Zahlungsaufschub, bis die strittigen Punkte geklärt sind, musst Du einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Diese Möglichkeit ergibt sich aus § 361 der Abgabenordnung. Gibt das Finanzamt Deinem Antrag statt, musst Du die Zahlung erst später leisten.

 

4.) Nutze den Einspruch, um Deine Fehler zu korrigieren.

Durch Deinen Einspruch kannst Du nicht nur Fehler beanstanden, die das Finanzamt gemacht hat. Auch Deine eigenen Fehler kannst Du durch den Einspruch wieder geradebiegen. Hast Du beispielsweise vergessen, Aufwendungen anzugeben, sind erst jetzt weitere Belege aufgetaucht oder hattest Du Dich irgendwo verschrieben, kannst Du dies in Deiner Einspruchsbegründung aufführen.

 

5.) Keine Angst vor einer Verböserung!

Die Prüfung kann dazu führen, dass der Steuerbescheid zu Deinem Nachteil geändert werden müsste. Dies ist der Fall, wenn das Finanzamt einen Fehler zu Deinem Vorteil entdeckt. Im Amtsdeutsch wird dann von einer Verböserung gesprochen. Auf eine Verschlechterung muss Dich das Finanzamt aber ausdrücklich aufmerksam machen, bevor sie bestandskräftig wird. Du hast daraufhin die Möglichkeit, Deinen Einspruch zurückzuziehen. Dadurch gilt dann wieder der ursprüngliche Bescheid in unveränderter Form.

FAQ

Wie kann ich gegen meinen Steuerbescheid Widerspruch einlegen?

  • Schriftlicher Widerspruch
  • Begründung und Belege beifügen
  • Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids
  • Adressiert an das zuständige Finanzamt

Welche Fristen gelten für den Widerspruch gegen den Steuerbescheid?

  • Einmonatige Frist
  • Beginnt mit Zugang des Steuerbescheids
  • Fristversäumnis kann zu Ablehnung führen

Welche Formalitäten müssen beim Widerspruch beachtet werden?

  • Schriftliche Form erforderlich
  • Persönliche Daten und Steuernummer angeben
  • Begründung für den Widerspruch
  • Eventuelle Belege beifügen

Was passiert nachdem ich Widerspruch eingelegt habe?

  • Finanzamt prüft Widerspruch
  • Nachbearbeitung des Steuerbescheids möglich
  • Ablehnung oder Änderung des Bescheids
  • Gegebenenfalls Einspruchsentscheidung

Ist es möglich, einen bereits eingelegten Widerspruch zurückzunehmen?

  • Ja, jederzeit möglich
  • Schriftliche Rücknahme erforderlich
  • Finanzamt stellt ursprünglichen Steuerbescheid wieder her

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Widerspruchs?

  • Keine gesetzlich festgelegte Frist
  • Bearbeitungsdauer variiert je nach Finanzamt
  • Im Durchschnitt mehrere Wochen bis Monate

Kann ich gegen eine abgelehnte Einspruchsentscheidung vorgehen?

  • Klage vor dem Finanzgericht möglich
  • Einmonatige Klagefrist beachten
  • Anwaltliche Vertretung empfohlen

Welche Kosten entstehen bei einem Widerspruch gegen den Steuerbescheid?

  • Keine Gebühren für Widerspruch
  • Eventuelle Kosten für Beratung oder Vertretung
  • Bei Klage vor dem Finanzgericht: Gerichts- und Anwaltskosten

Kann ich einen Widerspruch auch telefonisch einlegen?

  • Nein, schriftliche Form erforderlich
  • Telefonische Rücksprache zur Klärung von Unstimmigkeiten möglich
  • Finanzamt kann auf schriftlichen Widerspruch hinweisen

Was passiert, wenn ich die Frist für den Widerspruch versäume?

  • Widerspruch meist unzulässig
  • Finanzamt lehnt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ab
  • Nur in Ausnahmefällen und bei triftigen Gründen Fristverlängerung möglich