Studienplatz Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid

Studienplatz Widerspruch Generator gegen einen AblehnungsbescheidEs hätte alles so schön sein können: Dein Abitur hast Du in der Tasche und Deine Wunschuniversität bietet genau den Studiengang mit dem Abschluss an, den Du absolvieren möchtest. Doch dann lehnt die Uni Deine Studienplatzbewerbung ab. Vielleicht bist Du aber auch schon mitten im Studium, als die Uni Deine Exmatrikulation verfügt. Natürlich ist das keine angenehme Situation – aber auch kein Grund, um den Kopf in den Sand zu stecken. Gegen beide Entscheidungen kannst Du Dich nämlich wehren – und unser Widerspruch Generator hilft Dir dabei.

Studienplatz Widerspruch Generator gegen einen Ablehnungsbescheid

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Einleitung
Hauptteil
Gruß

Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

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Wichtige Infos zum Widerspruch bei einem Ablehnungsbescheid

Widerspruch gegen AblehnungsbescheidLehnt die Uni Deine Bewerbung um einen Studienplatz ab, erhältst Du einen Ablehnungsbescheid. Darin steht, warum Dein Zulassungsantrag abgelehnt wurde. In aller Regel erfolgt eine Ablehnung aus formalen oder aus Kapazitätsgründen. Neben der Mitteilung und der Begründung der Entscheidung enthält der Ablehnungsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung. Dort ist angegeben, bis wann und wie Du Widerspruch einlegen kannst. Meist hast Du einen Monat lang Zeit, um dem Ablehnungsbescheid schriftlich zu widersprechen. Bestimmte Formvorgaben für den Widerspruch gibt es dabei nicht. Das bedeutet, Du kannst ein normales Schreiben verfassen und darin Deinen Widerspruch erklären. Du solltest Deinen Widerspruch aber auf jeden Fall begründen, auch wenn das grundsätzlich nicht vorgeschrieben ist. Geht Dein Widerspruch ein, hat das zur Folge, dass die Uni ihre Entscheidung noch einmal prüft. Machst Du keine Angaben dazu, warum Du die Ablehnung für ungerechtfertigt hältst und warum Dir die Uni einen Studienplatz zuweisen sollte, wird sie nach Aktenlage entscheiden. Die Chancen, dass Dein Widerspruch Erfolg hat, sind dann nicht sehr groß.

 

Wichtige Infos zum Widerspruch bei einem Exmatrikulationsbescheid

Die Gründe und die Regelungen rund um eine Exmatrikulation von Amts wegen ergeben sich aus dem Landeshochschulgesetz (LHG) des jeweiligen Bundeslandes. Zudem unterscheiden sich die Verfahren von Uni zu Uni. Hast Du einen Exmatrikulationsbescheid erhalten, solltest Du Dich deshalb direkt an das Sekretariat oder die zuständige Stelle wenden und nachfragen, wie Du jetzt am besten vorgehen solltest. Um Widerspruch gegen einen Exmatrikulationsbescheid einzulegen, hast Du normalerweise einen Monat lang Zeit. In einigen Bundesländern gibt es das Widerspruchsverfahren aber nicht mehr. Hier müsstest Du also vor dem Verwaltungsgericht klagen, wenn Du Dich gegen den Bescheid wehren willst. In anderen Bundesländern musst auf immer erst Widerspruch einlegen, bevor eine Klage möglich ist. Und in wieder anderen Bundesländern kannst Du Dir aussuchen, ob Du Widerspruch einlegst oder klagst. Generell ist ein Widerspruch aber immer ratsam. Möglicherweise lässt sich die Angelegenheit so nämlich schnell und einfach klären. Falls nicht, hast Du zumindest einen Nachweis dafür, dass Du versuchst hast, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. In Deinem Widerspruch solltest Du begründen, warum der Rausschmiss aus Deiner Sicht nicht berechtigt ist. Sicherheitshalber solltest Du außerdem beantragen, dass die Vollziehbarkeit der Exmatrikulation ausgesetzt wird. Dein Widerspruch hat zwar eine aufschiebende Wirkung. Bis eine Entscheidung vorliegt, kannst Du Dein Studium also fortsetzen. Die Uni kann aber anordnen, dass der Bescheid sofort vollzogen wird. Dies kannst Du verhindern, wenn Du die Aussetzung des sofortigen Vollzugs beantragst.

Und nach dem Widerspruch?

Studienplatz Widerspruch gegen AblehnungsbescheidHilft die Uni Deinem Widerspruch ab, hast Du Dein Ziel erreicht. Die Uni gibt Dir Recht und die Angelegenheit ist vom Tisch. Weist die Uni Deinen Widerspruch zurück, erhältst Du einen Widerspruchsbescheid. Darin begründet die Uni, warum sie bei Ihrer ursprünglichen Entscheidung bleibt. Um Dich gegen den Widerspruchsbescheid zu wehren, bleibt Dir nur die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Um Klage zu erheben, hast Du in aller Regel einen Monat lang Zeit, gerechnet ab dem Erlass des Widerspruchsbescheids. Eine Klage solltest Du Dir aber gut überlegen, denn ein Gerichtsverfahren kostet nicht nur Geld, sondern auch jede Menge Zeit und Nerven.