Widerruf Darlehen Rückabwicklung: Machen Sie keine Fehler

Infos zu Widerruf Darlehen Rückabwicklung
Bei Krediten gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Ob Auto, Möbel, Hochzeit oder gar Hauskauf: Es kommt immer wieder vor, dass eine größere Anschaffung ansteht, die eigenen Mittel dafür aber nicht ausreichen. Oft ist dann ein Kredit die Lösung. Doch was ist, wenn sich die Situation kurzfristig ändert? In vielen Fällen können Sie noch vom Kreditvertrag zurücktreten. Allerdings müssen Sie dabei ein paar Dinge beachten. Wir erklären, wie der Widerruf von einem Darlehen und die Rückabwicklung funktionieren. Und ein Muster für ein Widerspruchsschreiben gibt’s obendrauf!

►Widerruf Darlehen und Rückabwicklung – eine Textvorlage

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Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

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Ihr Name (bzw. Namen aller Personen, die den Kreditvertrag als Kreditnehmer unterschrieben haben)
Anschrift

Name der Bank
Anschrift

Datum

Widerruf des Darlehensvertrags vom __________
Darlehensnummer: _________________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich/machen wir vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch und trete/treten fristgerecht vom o. g. Darlehensvertrag zurück.

Bitte bestätigen Sie mir/uns schriftlich, dass Sie den Widerruf erhalten haben und als wirksam anerkennen. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift(en)

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Durch einen Widerruf können Sie einen Kredit innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss rückgängig machen.
  • Das Rücktrittsrecht gilt für Ratenkredite und Baufinanzierungen. Es gibt aber auch Darlehen, die von einem Widerruf ausgeschlossen sind.
  • Die Bank ist dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu informieren.
  • Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verlängert die Widerrufsfrist.
  • Ihren Widerruf vom Darlehen und die gewünschte Rückabwicklung müssen Sie schriftlich erklären.
  • Sie müssen nicht begründen, warum Sie den Kreditvertrag widerrufen. Und Sie müssen auch keine besonderen Formulierungen verwenden. Eine kurze Widerrufserklärung genügt.
  • Nach erfolgreichem Widerruf müssen Sie der Bank schon ausgezahltes Geld innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen, meist mit Zinsen.
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Natürlich überlegen Sie vorher gut, ob Sie wirklich einen Kredit aufnehmen. Immerhin kann es um große Summen gehen. Dadurch haben Sie in den nächsten Jahren Schulden, die Sie zurückzahlen müssen. Deshalb holen Sie üblicherweise mehrere Angebote ein und vergleichen diese miteinander. Außerdem lesen Sie das Kleingedruckte, bevor Sie unterschreiben.

Trotzdem kann sich die Situation ändern. Zum Beispiel, weil Sie kurz nach Vertragsabschluss ein viel besseres Kreditangebot finden. Oder weil Sie unerwartet zu Geld kommen. Vielleicht überlegen Sie es sich aber auch einfach doch noch anders.

Dann stellt sich die Frage, ob ein Widerruf vom Darlehen und eine Rückabwicklung möglich sind. Tatsächlich geht das oft. Allerdings müssen Sie einige Punkte beachten.

Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Kreditverträgen

Die wichtigste Info zuerst: Als Verbraucher haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn Sie den Kreditvertrag mit einem Unternehmen geschlossen haben. Dieses Widerrufsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den § 495 und § 355 geregelt.

Ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind Sie dann, wenn Sie das Darlehen als Privatperson aufnehmen und für private Zwecke verwenden.

Sie dürfen den Kredit also weder im Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit aufnehmen noch für gewerbliche Zwecke nutzen. Und Ihr Vertragspartner muss ein Unternehmen sein. Bei einem Darlehen ist das in aller Regel eine Bank.

Darlehen ohne Widerrufsrecht

Das allgemeine Widerrufsrecht, das Ihnen ermöglicht, innerhalb von 14 Tagen vom Kreditvertrag zurückzutreten, greift für die sogenannten Verbraucherdarlehensverträge.

Kredite, die nicht dazu gehören, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Gemäß § 491 Abs. 2 BGB sind das:

  • Kleinkredite mit einer Darlehenssumme von weniger als 200 Euro
  • Kredite gegen Pfand, bei denen Sie nur mit einer als Pfand hinterlegten Sache haften; ein Beispiel dafür ist ein Kredit bei einem Pfandleihhaus
  • Kurzfristige Kredite mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten
  • Günstige Arbeitgeber-Kredite, die Sie nur als Arbeitnehmer in der jeweiligen Firma abschließen können und bei denen die Kosten unter dem marktüblichen Zinssatz liegen
  • Förderdarlehen für die Berufsausbildung oder im Wohnungsbau mit günstigeren Bedingungen als auf dem Markt üblich

Lange Zeit waren auch Null-Prozent-Finanzierungen vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgeschlossen. Im März 2016 hat der Bundestag dann im Rahmen der EU-Richtlinie für Wohnimmobilienkredite eine andere Regelung verabschiedet. Seitdem können Sie auch von einem Null-Prozent-Kredit durch Widerruf zurücktreten.

Die Widerrufsbelehrung der Bank

Die Bank als Ihr Kreditgeber muss Sie darüber informieren, dass Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht haben. Und diese Information muss sie Ihnen in Textform zukommen lassen. Das ergibt sich aus § 492 Abs. 2 BGB und Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).

Aus diesem Grund werden Sie in Ihren Kreditunterlagen oft gleich an mehreren Stellen auf das gesetzliche Widerrufsrecht hingewiesen. So wird die Belehrung zum einen im Kleingedruckten des Kreditvertrags stehen. Zum anderen ist der Hinweis in der Anlage „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“ enthalten, die Sie meist von der Bank bekommen.

Schließen Sie Ihren Kredit online ab, erhalten Sie ein Standardinformationsblatt. Darin finden sich ebenfalls Angaben zum Widerrufsrecht.

Die verlängerte Widerrufsfrist

Der Gesetzgeber räumt Ihnen für Ihren Widerruf des Darlehens eine Frist von mindestens 14 Tagen ein. Mindestens deshalb, weil die Bank die Widerrufsfrist freiwillig verlängern kann. Einige Banken machen das auch und gewähren von sich aus eine Widerrufsfrist von 30 Tagen.

Doch auch im Gesetz ist eine verlängerte Widerrufsfrist vorgesehen. Nämlich dann, wenn Ihr Darlehensvertrag nicht alle Angaben enthält. Hintergrund hierzu ist, dass die Bank die wichtigsten Eckdaten in den Vertragsunterlagen angeben muss. Dazu zählen in erster Linie die Darlehenssumme, die Vertragslaufzeit und die vertraglich vereinbarten Zinsen.

Sind entscheidende Daten nicht im Vertrag aufgeführt, muss die Bank diese Mitteilung nachholen. Und erst wenn Sie die Infos haben, läuft die Widerrufsfrist. Gleichzeitig verlängert sie sich in dem Fall auf einen Monat. Diese Regelung ergibt sich aus § 492 Abs. 6 BGB.

Der Beginn der Widerrufsfrist

Möchten Sie Ihr Recht auf einen Widerruf des Darlehens und die Rückabwicklung nutzen, müssen Sie das innerhalb der Frist tun. Dabei beginnt die Frist aber nicht in dem Moment, in dem Sie den Kreditvertrag unterschreiben. Stattdessen läuft die Frist erst, wenn Sie die Vertragsurkunde oder ein ähnliches Dokument erhalten haben.

Voraussetzung ist außerdem, dass Ihr Kreditvertrag die Pflichtangaben enthält. Fehlen wichtige Informationen, läuft die Widerrufsfrist erst, wenn die Bank die fehlenden Angaben nachgeholt hat. So sieht es § 356b BGB vor.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

Hat Sie die Bank nicht richtig über Ihr Recht auf Widerruf belehrt, können Sie auch Jahre später noch vom Kreditvertrag zurücktreten. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung hat die 14-tägige Widerrufsfrist nämlich nie begonnen, zu laufen.

Allerdings ist es oft nur sehr schwer ausmachen, wann eine Widerrufsbelehrung tatsächlich fehlerhaft ist. Deshalb hat dieses Thema schon oft die deutschen Gerichte beschäftigt. Zwei Fehler, die immer wieder auftauchen, sind zum Beispiel:

  • Fehlerhafte Belehrung über die Widerrufsfrist: An diesem Punkt geht es in erster Linie um den Beginn der Frist. Nutzt die Bank hier Formulierungen, aus denen der Kreditnehmer nicht erkennen kann, ab wann die 14-tägige Widerrufsfrist läuft, liegt eine fehlerhafte Belehrung vor.
  • Fehlerhafte Belehrung über die Rechtsfolgen: Informiert die Bank den Kreditnehmer gar nicht, unvollständig oder falsch darüber, welche rechtlichen Folgen der Widerruf und der Rücktritt vom Kreditvertrag haben, ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft.

Vor allem fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Baufinanzierungen, die nach dem 1. November 2002 geschlossen wurden, werden seit einiger Zeit regelmäßig zum Thema. Denn hier haben die Gerichte immer wieder Mängel festgestellt. Kann der Verbraucher einen alten Immobilienkredit erfolgreich widerrufen, kann er mitunter mehrere tausend Euro sparen.

Aber noch einmal: Die Bewertung, ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, ist schwierig. Und als Laie werden Sie das kaum beurteilen können. Haben Sie Zweifel, sollten Sie sich deshalb an einen Experten werden und ihn die Passage überprüfen lassen. Seine Hilfe werden Sie dann auch für einen wirksamen Widerspruch und eine erfolgreiche Rückabwicklung brauchen.

Der Widerruf eines Kreditvertrags

Möchten Sie den geschlossenen Darlehensvertrag widerrufen, müssen Sie das Ihrer Bank klar und unmissverständlich erklären. Ein spezielles Formular für so einen Widerruf ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Und es gibt auch keine besonderen Formulierungen, die Sie unbedingt verwenden müssen. Die einzige Vorgabe ist, dass Ihr Widerruf in Textform erfolgen muss.

Die Textform ist erfüllt, wenn Sie den Widerruf schriftlich formulieren und der Bank als Text übermitteln. Das kann auch als Fax, per E-Mail oder über das Online-Kontaktformular der Bank erfolgen. Denn die Textform verlangt nicht, dass Ihr Schreiben eine originale, handschriftliche Unterschrift enthält.

Trotzdem raten wir Ihnen, Ihre Widerrufserklärung per Post als Einschreiben an die Bank zu schicken oder persönlich dort abzugeben und sich den Empfang quittieren zu lassen. Sollte es Schwierigkeiten geben, haben Sie so nämlich einen Beleg. Damit können Sie nachweisen, dass Sie Ihren Widerruf fristgerecht erklärt haben und die Bank Ihre Widerrufserklärung auch bekommen hat.

Den Widerruf selbst können Sie kurz halten. Es genügt, wenn Sie eindeutig erklären, dass Sie vom Vertrag zurücktreten. Gründe müssen Sie nicht angeben. Sie können gerne unseren Mustertext als Vorlage verwenden.

Die Rückabwicklung nach dem Widerruf vom Darlehen

Wie es weitergeht, nachdem die Bank Ihren Widerruf erhalten und akzeptiert hat, hängt davon ab, was bisher geschehen ist. Hat die Bank die Kreditsumme noch nicht ausgezahlt, passiert nichts weiter. Die Bank führt die Überweisung des Darlehensbetrags nicht aus und der Vertrag hat sich erledigt.

Ist die Kreditsumme schon auf Ihrem Konto, erfolgt eine Rückabwicklung. Dafür müssen Sie das Geld innerhalb von 30 Tagen an die Bank zurück überweisen. Diese Pflicht besteht gemäß § 357a Abs. 1 BGB.

Neben der Kreditsumme werden außerdem Zinsen für die Tage fällig, die zwischen der Auszahlung und Ihrer Rückzahlung vergangen sind. Juristen sprechen an dieser Stelle davon, dass Sie die empfangenen Leistungen – hier die geleisteten Zahlungen – erstatten und die gezogenen Nutzungen herausgeben müssen (§ 346 Abs. 2 BGB).

Die Zinsen werden taggenau berechnet. Und zwar auf Grundlage von dem Sollzins, der für den Kredit vertraglich vereinbart war.

Ein Beispiel: Angenommen, Sie haben ein Darlehen über 10.000 Euro aufgenommen. Der Zinssatz wurde mit 2,5 Prozentpunkten vereinbart. Daraus ergibt sich, dass pro Tag 0,69 Euro Zinsen anfallen. Überweisen Sie die Kreditsumme der Bank 15 Tage nach der Auszahlung zurück, müssen Sie also zusätzlich 10,35 Euro Zinsen bezahlen.

Allerdings verzichten einige Banken auf Zinsen bei einem Widerruf. Ob das bei Ihnen der Fall ist, erfahren Sie unter dem Punkt “Widerrufsfolgen” in Ihrem Kreditvertrag. Dort ist nämlich angegeben, ob Sie bei einem Widerruf Zinsen bezahlen müssen und wenn ja, in welcher Höhe.

Sobald Sie die Rückzahlung der Kreditsumme veranlasst haben, ist der Kreditvertrag vom Tisch.