Widerspruch Preiserhöhung – effektiv dagegen vorgehen

Widerspruch PreiserhöhungDu hast einen Vertrag abgeschlossen und warst bisher eigentlich auch recht zufrieden damit. Doch irgendwann kündigt Dir Dein Vertragspartner ein Aufschlag an. Bist Du mit den höheren Preisen nicht einverstanden oder ist die Preisanhebung Deiner Ansicht nach unangemessen hoch, kannst Du Widerspruch einlegen. Wie Du ein solches Schreiben formulieren kannst, zeigt Dir unser Generator. Natürlich kannst auch die Mustervorlage mit Deinen Daten ergänzen und nutzen. Drohe ruhig mit der Verbraucherzentrale falls man Dein Schreiben ignoriert.

►Mustervorlage: Widerspruch Preiserhöhung

Name
Anschrift

Vertragspartner
Anschrift

Ort, den Datum

Ihr Schreiben vom (Datum)
Kundennummer: __________________ Vertragsnummer: ___________________
Sehr geehrte Frau/Herr _________________/Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom (Datum) kündigen Sie an, dass Sie Ihre Preise erhöhen. Die Preiserhöhung bezieht sich auf ______ (Leistung, Produkt) __________ und soll zum ___________ wirksam werden.

Mit Ihrer angekündigten Aufschlag bin ich jedoch nicht einverstanden. Voraussetzung für eine Anhebung der Preise ist zum einen, dass die Möglichkeit, die Preise anzupassen, im Rahmen einer wirksamen Vertragsklausel vereinbart wurde. Zum anderen muss die Entscheidung gemäß § 315 BGB der Billigkeit entsprechen. Ich habe Zweifel daran, dass diese beiden Voraussetzungen bei einer Preisanhebung in der von Ihnen angekündigten Höhe erfüllt sind.

Daher fordere ich Sie hiermit auf, einen Nachweis zu erbringen, der nachvollziehbar, verständlich und überprüfbar offenlegt, dass und weshalb Ihr beabsichtigter Aufschlag notwendig und in dieser Höhe angemessen ist. Ihre Forderungen werden erst fällig, wenn mir ein solcher Nachweis vorliegt.

Weiterhin stelle ich hiermit klar, dass ich mir bei künftig geleisteten Zahlungen vorbehalte, zuviel bezahlte Beträge infolge überhöhter Preise zurückzuverlangen. Insofern erfolgen die Zahlungen zwar mit rechtsverbindlicher Wirkung, aber ohne die Anerkennung einer Rechtspflicht.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Widerspruch Generator Preiserhöhung

Widerspruch Generator für die Kündigung

 

 

 

 

Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.

Anrede
Einleitung
1. Hauptteil
2. Hauptteil
Schlussteil
Gruß

Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

 

Dein Einwand gegen eine angekündigte Preiserhöhung

Anbieterwechsel PreiserhöhungKündigt Dir ein Vertragspartner eine Preiserhöhung an und ist diese Preisanhebung Deiner Meinung unangemessen, kannst Du Widerspruch einlegen. (Strenggenommen ist der Begriff Widerspruch nicht richtig, denn Widerspruch kannst Du nur gegen einen Verwaltungsakt einlegen. Ein Verwaltungsakt ist eine Entscheidung von einem Amt oder einer Behörde und wird Dir per Bescheid mitgeteilt. Gemeint ist insofern, dass Du der Ankündigung widersprechen kannst.) Um den angekündigten Aufschlag zu beanstanden, reicht ein einfaches Schreiben aus. Darin solltest Du zum einen erklären, dass Du mit den höheren Preisen nicht einverstanden bist. Zum anderen solltest Du ausführen, warum die Preisanhebung aus Deiner Sicht nicht gerechtfertigt ist. Eine verbindliche Frist, die Du einhalten musst, gibt es nicht. Allerdings solltest Du möglichst zeitnah reagieren. Wenn Du lange abwartest, wirst Du Dir nämlich die Frage gefallen lassen müssen, warum Du Dich erst jetzt äußerst. Falls man Dich nicht ernst nimmt, dann kannst Du Dich auch an die Verbraucherzentrale wenden.

Bist Du sicher, dass Dein Geschäftspartner mit seiner Preiserhöhung nicht durchkommen wird, kannst Du die Zahlung der höheren Preise verweigern. Bis die Angelegenheit geklärt ist, würdest Du somit die Forderung kürzen und nur Zahlungen in der bisherigen Höhe leisten. Dadurch vermeidest Du, dass Du zuviel gezahltes Geld später zurückfordern musst. Allerdings kann sich dies nachteilig auf die Geschäftsbeziehung auswirken. Zudem würden Dir zusätzliche Kosten entstehen, wenn sich herausstellt, dass die Preiserhöhung doch rechtmäßig war. Alternativ kannst Du deshalb darauf hinweisen, dass Du die künftigen Zahlungen nur unter Vorbehalt leistest.
  • Übrigens: Werden die Preise erhöht, ohne dass sich an der Leistung etwas ändert, führt dies bei den meisten Verträgen zu einem Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, Du kannst den Vertrag vorzeitig kündigen. Deine Kündigung wird dann frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, an dem die höheren Preise fällig werden. Genaue Angaben dazu findest Du in den Vertragsbedingungen. Oft wird in dem Schreiben, durch das die Preisänderung angekündigt wird, aber auch noch einmal auf dieses Sonderkündigungsrecht hingewiesen. Nach der Kündigung kannst Du dann zu einem anderen, kostengünstigeren Anbieter wechseln.

 

Mögliche Begründungen für Deinen Einspruch

Prinzipiell musst Du einen Widerspruch nicht begründen. Allerdings macht es wenig Sinn, wenn Du eine Entscheidung oder Mitteilung zwar beanstandest, Deine Kritik aber nicht erklärst. Für Deine Begründung können mehrere Punkte in Frage kommen:

  •  Einige Unternehmen versuchen, eine Art Überraschungseffekt zu nutzen.  Dazu wählen sie einen sehr kurzen Zeitraum, nach dem die Preiserhöhung wirksam wird. Gleichzeitig begründen Sie den Aufschlag damit, dass sie unter einem massiven Preisdruck stehen. An diesem Punkt kannst Du ansetzen. So kannst Du um eine Erklärung bitten, warum so plötzlich ein Aufschlag erforderlich sein soll und warum die Anhebung der Preise so kurzfristig angekündigt wird. Ein massiver Preisdruck oder eine finanzielle Notlage zeichnen sich schließlich in aller Regel längerfristig ab.
  •  Manchmal wird einfach eine Preiserhöhung angekündigt.  Konkrete Gründe, warum sie notwendig ist, werden jedoch nicht genannt. In diesem Fall solltest Du nachhaken und um eine detaillierte Erklärung bitten. Aber selbst wenn die Preiserhöhung begründet wird, werden als Argument gerne allgemein gestiegene Rohstoffpreise, Grundkosten oder Abgaben genannt. Als Nachweis werden dann auch gerne irgendwelche Statistiken zitiert. Hier solltest Du ebenfalls nachhaken. Es mag ja durchaus richtig sein, dass die Preise und Kosten im Allgemeinen gestiegen sind, und auch die statistischen Zahlen können stimmen. Ob überhaupt und in welchem Umfang diese Änderungen Auswirkungen für Deinen Vertragspartner haben, lässt sich daraus aber nicht ableiten. Deshalb solltest Du Deinen Vertragspartner auffordern, Dir seine Zahlen mit korrekten Einzelposten vorzulegen.
  •  Unternehmen begründen Preiserhöhungen gerne mit insgesamt gestiegenen Kosten.  Hieraus ergibt sich für Dich noch ein weiteres Gegenargument. Du kannst nämlich nachfragen, was Dein Vertragspartner unternommen hat, um zu verhindern, dass er die höheren Kosten an seine Kunden weitergeben muss. Fordere ihn also auf, Dir zu erläutern, welche konkreten Maßnahmen ergriffen wurden, um die Preise möglichst stabil zu halten.
  •  Nicht zuletzt darf Dein Vertragspartner nur dann höhere Preise von Dir verlangen, wenn im Vertrag wirksam vereinbart wurde, dass Preisanpassungen möglich sind. Gleichzeitig muss eine einseitige Änderung dem Billigkeitsgrundsatz entsprechen. Dies leitet sich aus § 315 BGB ab. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht keine Rechtsgrundlage für die Preiserhöhung und Du musst sie folglich nicht akzeptieren. Dies gilt jedenfalls solange, bis Dir Dein Vertragspartner nachgewiesen hat, dass er zu einer Preisanpassung berechtigt ist, und den Billigkeitsnachweis erbracht hat.