Widerspruch Rechnung einfach einlegen

Widerspruch RechnungEin Unternehmen kann ich irren und versehentlich eine falsche oder zu hohe Rechnung ausstellen. Dir fällt zwar auf, dass mit der Rechnung etwas nicht stimmt. Aber was kannst Du tun? Einerseits wirst Du eine offensichtlich falsche Rechnung vermutlich nicht bezahlen wollen. Andererseits möchtest Du keine Mahnung riskieren, weil Du die Rechnung nicht oder verspätet bezahlst. Und das Vertrauensverhältnis zwischen Dir und dem Unternehmen soll auch nicht leiden. Was also tun? Widerspreche der Rechnung!

►Rechnung – Widerspruch als Musterbrief

Name
Anschrift

Unternehmen
Anschrift

Ort, den Datum

Ihre Rechnung Nr. __________________ vom (Datum)
Kundennummer: ____________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

am (Datum) habe ich Ihre Rechnung

Nummer: ___________________________
Rechnungsdatum: ______________________________
Rechnungsbetrag: ___________________________
Rechnungsgegenstand: _______ (z.B. Vertrag, Bestellung, Leistung) _______

erhalten.

Mit dieser Rechnung bin ich jedoch aus folgendem Grund nicht einverstanden:
______ (Erkläre hier, warum die Rechnung Deiner Meinung nach falsch ist. Gründe können u. a. sein, dass für ein Produkt oder eine Leistung ein höherer Betrag berechnet wurde als vereinbart, dass falsche Rechnungsposten auftauchen, dass Rabatte oder Gutschriften nicht abgezogen wurden oder dass ein simpler Rechenfehler vorliegt.) ________________________________________________

Bitte überprüfen Sie daher Ihre Rechnung und korrigieren Sie diese entsprechend. Sobald mir eine inhaltlich richtige und ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, werde ich der Zahlungsaufforderung selbstverständlich nachkommen.

Sofern Sie bei der Prüfung feststellen sollten, dass die genannte Rechnung nicht zu beanstanden ist, bitte ich um eine schriftliche Erläuterung, wie ein Rechnungsbetrag in dieser Höhe zustande kommt.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

 

Widerspruch Generator Rechnung

Widerspruch RechnungAuch einem Unternehmen kann einmal ein Fehler unterlaufen wie oben beschrieben. Die Folge davon ist, dass Du eine Rechnung bekommst, die zu hoch ausfällt. Möglich ist aber auch, dass Du eine Rechnung bezahlen sollst, obwohl Du weder das Unternehmen kennst noch etwas gekauft oder bestellt hast. Generell gilt, dass Du nicht jede Rechnung akzeptieren musst. Stattdessen kannst Du Dich durch einen Widerspruch wehren. Und bei der Formulierung hilft Dir vielleicht unser Generator.

Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.

Anrede
Einleitung
1. Hauptteil
2. Hauptteil
Schlussteil
Gruß

Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

 

Warum muss ich bei einer falschen Rechnung schriftlich widersprechen?

Hast Du eine falsche, unberechtigte oder zu hohe Rechnung bekommen, solltest Du umgehend Widerspruch gegen diese Rechnung einlegen. Ob die Rechnung von einem Unternehmen vor Ort, einem Online-Shop, einer Versicherung, dem Telekommunikationsanbieter, dem Energielieferanten oder einer anderen Firma stammt, spielt dabei keine Rolle. Grundsätzlich könntest Du einfach bei dem Unternehmen anrufen oder vorbeischauen und die Rechnung reklamieren. Allerdings wirst Du so kaum nachweisen können, dass Du der Rechnung widersprochen hast. Gerade das ist aber ist aus zwei Gründen wichtig:

  • 1.) Durch Deinen Widerspruch weist Du das Unternehmen auf die fehlerhafte Rechnung hin. Gleichzeitig informierst Du es darüber, dass Du die Rechnung in der vorliegenden Form nicht bezahlen wirst. Das Unternehmen weiß dadurch, warum keine Zahlung erfolgt. Bezahlst Du die Rechnung kommentarlos nicht, wird Dir das Unternehmen früher oder später eine Mahnung schicken.
  • 2.) Durch Deinen Widerspruch ergibt sich eine sogenannte bestrittene Forderung. Eine bestrittene Forderung darf nicht in Deine Schufa-Datei eingetragen oder an eine andere Auskunftei gemeldet werden. Sollte dies doch passieren, kannst Du Deinen Widerspruch vorlegen und den Eintrag löschen lassen. Auch Inkassounternehmen bearbeiten bestrittene Forderungen in aller Regel nicht.

Um nachweisen zu können, dass Du die Rechnung reklamiert hast, solltest Du also immer schriftlich Widerspruch einlegen. Außerdem solltest Du eine Versandart wählen, die Du im Ernstfall belegen kannst. Dazu kannst Du Deinen Widerspruch als Einschreiben mit Rückschein, als Fax mit Sendebericht oder als E-Mail mit Empfangsbestätigung verschicken. Du kannst das Schreiben auch persönlich abgeben und Dir den Eingang bestätigen lassen. Möchtest Du ganz sichergehen, kannst Du auch mehrere Versandarten nutzen, Dein Schreiben also beispielsweise per E-Mail und zusätzlich per Post verschicken.

 

Was sollte in einem Widerspruch stehen?

Für Deinen Widerspruch genügt ein herkömmlicher Brief. Dieser sollte folgende Angaben enthalten:

  •  Nenne zum einen Deinen Namen mit Adresse und Deine Kundennummer.  Zum anderen solltest Du die Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum, den Rechnungsbetrag und den Vertrag, auf den sich die Rechnung bezieht, angeben. Das Unternehmen kann den Widerspruch dadurch eindeutig zuordnen.
  •  Erkläre unmissverständlich, dass Du mit der Rechnung nicht einverstanden bist.  Ob Du dabei das Wort Widerspruch verwendest oder stattdessen Wörter wie beispielsweise Reklamation oder Einwände benutzt, bleibt Dir überlassen. Wichtig ist nur, dass klar wird, dass Du der Rechnung nicht zustimmst.
  •  Begründe Deinen Widerspruch sachlich und nachvollziehbar.  Prinzipiell musst Du zwar keine Gründe angeben. Allerdings ist es sehr ratsam, dem Unternehmen aufzuzeigen, was Deiner Meinung nach an der Rechnung falsch ist.
  •  Bitte das Unternehmen, die Rechnung noch einmal zu prüfen und Dir anschließend eine neue, berichtigte Rechnung zuzuschicken.  Gleichzeitig solltest Du erklären, dass Du die beanstandete Rechnung vorerst nicht bezahlen wirst. Dadurch musst Du keine Mahnung befürchten, solange die Angelegenheit nicht geklärt ist.

 

Wie es nach meinem Widerspruch weiter?

Nachdem Dein Widerspruch eingegangen ist, wird das Unternehmen die genannte Rechnung noch einmal prüfen. Stellt sich heraus, dass dem Unternehmen tatsächlich ein Fehler unterlaufen ist, wird es Dir eine neue Rechnung zuschicken. Ist das Unternehmen der Meinung, dass die Rechnung korrekt ist, muss es Dir verständlich erläutern, wie sich der Rechnungsbetrag begründet. Hast Du Dich vertan, musst Du die Rechnung natürlich bezahlen. Hältst Du die Rechnung hingegen nach wie vor für falsch, solltest Du einen weiteren Brief an das Unternehmen schreiben. Darin solltest Du erklären, dass und warum Du an Deinem Widerspruch festhältst. Mit dem Bezahlen der Rechnung solltest Du in diesem Fall warten, bis die Sache geklärt ist.

Wegweiser: Es geht weiter!Antwortet Dir das Unternehmen auf Deinen Widerspruch nicht, sondern schickt es Dir später eine Mahnung, solltest Du dieser Mahnung widersprechen. In Deinem Widerspruchsschreiben solltest Du dann angeben, dass Du die Rechnung bereits reklamiert hattest und die Antwort hierzu noch aussteht.  Sicherheitshalber solltest Du eine Kopie Deines Rechnungswiderspruchs beilegen.  Außerdem solltest Du das Unternehmen noch einmal auffordern, die beanstandete Rechnung zu prüfen und die bestrittene Forderung zu korrigieren. Genauso solltest Du reagieren, falls Du Post von einem Inkassobüro erhältst. Auch hier solltest Du also darauf hinweisen, dass Du die Rechnung reklamiert hast. Die Zahlung solltest Du ebenfalls weiterhin verweigern, bis die Angelegenheit geklärt ist. Du musst auch die Inkassogebühren des Inkassounternehmens nicht bezahlen. Dies liegt daran, dass Du ja der Rechnung widersprochen hast. Da deshalb eine bestrittene Forderung vorliegt, bist Du auch nicht im Zahlungsverzug. Auch die Verbraucherzentrale kann da eine Hilfe sein. Bei hartnäckigen Fällen kann man dort für kleines Geld schon einen Widerspruchsschreiben erstellen lassen.