Widerspruch Schwerbehinderung – So geht das ganz einfach

Widerspruch SchwerbehinderungInfolge einer Erkrankung oder eines Unfalls bist Du beeinträchtigt. Damit diese Beeinträchtigungen anerkannt werden, hast Du einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung beim Versorgungsamt gestellt. Doch Dein Antrag wurde abgelehnt. Oder der festgestellte GdB erscheint Dir zu niedrig.

Was tun? Lege Widerspruch ein!

►Mustervorlage: Widerspruch Schwerbehinderung

Name
Anschrift

Versorgungsamt
Anschrift

Ort, den Datum

Ihr Bescheid wegen Nichtanerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft
Aktenzeichen: ________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Antrag vom (Datum) habe ich die Feststellung der Schwerbehinderung beantragt. Am ________ habe ich Ihren Bescheid vom (Datum) erhalten, in dem Sie erklären, dass meinem Antrag nicht entsprochen werden kann. Gegen diese Entscheidung lege ich Einspruch ein.

Eine detaillierte Widerspruchsbegründung lasse ich Ihnen mit separatem Schreiben zukommen. Zunächst beantrage ich hiermit jedoch Akteneinsicht und bitte um die Zusendung von Kopien sämtlicher Unterlagen, auf die Sie Ihre Entscheidung stützen, einschließlich der abschließenden Stellungnahme des Versorgungsärztlichen Dienstes.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Widerspruch Generator Schwerbehindertenausweis

Einspruch Generator SchwerbehindertenausweisBist Du nicht damit einverstanden, dass das Versorgungsamt Deinen Antrag auf die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch nach § 2 Abs. 2 SGB IX abgelehnt hat und Du folglich auch keinen Schwerbehindertenausweis erhältst, kannst Du Widerspruch einlegen. Sinnvoll dabei ist aber, zunächst nur Deinen Einwand zu erklären. Gleichzeitig solltest Du Einsicht in die Akten beantragen, die für die Entscheidung relevant waren. Anschließend kannst Du Deine Widerspruchsbegründung nachreichen. Wie Du zunächst fristwahrend Einspruch einlegen kannst, zeigt Dir der vorausgehende „Widerspruch Generator GdB“. Und Formulierungshilfen für die Begründung Deines Einspruch findest Du hier.

Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.

Anrede
Einleitung
Hauptteil
Schlussteil
Gruß

Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

 

Was bedeutet Grad der Behinderung?

Grad der BehinderungDer Grad der Behinderung, kurz GdB, drückt die Schwere einer Behinderung aus. Das Versorgungsamt setzt den GdB dabei in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 fest. Entscheidend für das Ausmaß einer Behinderung ist aber nicht die Erkrankung als solches. Eine Krankheit, die diagnostiziert wurde, hat also nicht automatisch zur Folge, dass auch eine Behinderung vorliegt. Maßgeblich ist vielmehr, welche Funktionseinschränkungen die Krankheit verursacht. Hierfür werden neben körperlichen Folgen und Schmerzen auch Auswirkungen auf die Psyche berücksichtigt.

Die Beurteilung erfolgt nach den sogenannten Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Bei der Feststellung des GdB werden den vorhandenen Beeinträchtigungen jeweils Einzelwerte zugeordnet. Aus diesen Einzelwerten wird dann der Gesamt-GdB gebildet. Allerdings werden die Einzel-GdBs nicht einfach zusammengerechnet. Stattdessen wird ermittelt, welche Beeinträchtigung den höchsten Einzelwert bedingt. Anschließend wird geprüft, ob und in welchem Ausmaß die übrigen Gesundheitsstörungen Auswirkungen auf diese Beeinträchtigung haben und umgekehrt. Wenn die wechselseitigen Beziehungen zur Folge haben, dass sich die Schwere der Behinderung erhöht, wird auch der Gesamt-GdB entsprechend höher angesetzt.

 

Wann liegt eine Schwerbehinderung vor?

Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn der GdB mindestens 50 beträgt. Folglich kannst Du auch erst dann einen Schwerbehindertenausweis beantragen, wenn bei Dir ein GdB von 50 oder mehr festgestellt wurde. Du bist allerdings nicht dazu verpflichtet, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Wurde bei Dir ein GdB zwischen 20 und 40 festgestellt, liegt keine Schwerbehinderteneigenschaft vor. Folglich erhältst Du auch keinen Schwerbehindertenausweis. Allerdings stellt Dir das Versorgungsamt eine Bescheinigung aus, die Du beispielsweise bei Deinem Arbeitgeber oder dem Finanzamt vorlegen kannst.

 

Welche Formvorgaben gelten für einen Einwand?

Bist Du der Meinung, dass das Versorgungsamt Deinen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung zu Unrecht abgelehnt oder den GdB zu niedrig angesetzt hat, kannst Du Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Ein solcher Einspruch ist an keine spezielle Form gebunden. Es gibt also kein besonderes Formular, das Du ausfüllen musst. Allerdings musst Du schriftlich Einspruch einlegen.  Das bedeutet, Du setzt ein Schreiben auf, das Du von Hand unterschreibst. 

Widerspruch FormvorgabenIn Deinem Schreiben erklärst Du, dass Du gegen den Feststellungsbescheid Einspruch einlegst. Im Grunde reicht das als Einwand schon aus, denn eine Begründung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings solltest Du nicht darauf verzichten, denn wenn Du nicht begründest, warum Du die Entscheidung für falsch hältst, wird sich das Versorgungsamt vermutlich nicht veranlasst sehen, etwas daran zu ändern. Sinnvoll ist aber, zunächst tatsächlich nur Widerspruch einzulegen und darauf hinzuweisen, dass Du die Begründung nachreichst. Gleichzeitig solltest Du beantragen, dass Dir das Versorgungsamt alle Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen zuschickt, die in die Entscheidung eingeflossen sind. Anhand dieser Unterlagen kannst Du nämlich nachvollziehen, welche Beeinträchtigungen wie berücksichtigt wurden und wie folglich die Entscheidung zustande kam. Diese Informationen wiederum kannst Du nutzen, um Deinen Einwand zu begründen. Ratsam kann außerdem sein, den Bescheid und die Stellungnahme des Versorgungsärztlichen Dienstes mit Deinem Arzt zu besprechen. Als Mediziner kann er nämlich beurteilen, welche Beeinträchtigungen stärker in die Bewertung hätten einfließen müssen oder können.

Tipp: Konzentriere Dich bei Deiner Widerspruchsbegründung auf die Auswirkungen und Folgen, die Deine Erkrankung hat. Es bringt nichts, wenn Du nur Befunde aufzählst. Entscheidend für den GdB ist nicht, dass eine Krankheit festgestellt wurde, sondern wie sich diese Krankheit für Dich auswirkt. Du musst deshalb auch nicht irgendwelche medizinischen Fachbegriffe nennen. Beschreibe einfach in Deinen Worten, wie Dich die Erkrankung einschränkt und beeinträchtigt.

 

Welche Frist muss bei einem Widerspruch eingehalten werden?

FristFür Deinen Widerspruch hast Du vier Wochen lang Zeit. Die Frist beginnt, wenn Du den Bescheid erhalten hast. Ab dann muss Dein Einspruch innerhalb von vier Wochen beim Versorgungsamt eingegangen sein. Achte unbedingt darauf, diese Frist tatsächlich einzuhalten. Kommt Dein Einwand verspätet beim Versorgungsamt an, wird er nämlich allein schon deshalb zurückgewiesen werden. Die Widerspruchsfrist und auch die Adresse, an die Du den Widerspruch schicken musst, sind in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids angegeben.

Übrigens: Die Vier-Wochen-Frist gilt nur für den Einwand als solches. Hast Du Einspruch eingelegt und darauf hingewiesen, dass Du die Begründung nachreichst, muss das Schreiben mit der Begründung nicht innerhalb der vier Wochen eingegangen sein. Werden zwischenzeitlich weitere Untersuchungen durchgeführt oder treten neue Beschwerden auf, kannst Du Unterlagen hierzu ebenfalls nachreichen. Solange noch nicht über Deinen Widerspruch entschieden wurde, müssen diese Unterlagen dann auch berücksichtigt werden.

 

Welche Folgen hat ein Widerspruch?

Geschäftsmann, Paragraph, Anwalt, RechtsberaterDein Widerspruch bewirkt, dass das Versorgungsamt den Vorgang noch einmal sorgfältig prüft. Teilweise holt es dazu erneut Stellungnahmen von Deinen Ärzten ein oder fordert bei Dir bestimmte Unterlagen an. Manchmal veranlasst es auch eine Untersuchung durch den Versorgungsärztlichen Dienst oder einen externen Gutachter. Hat das Versorgungsamt die Prüfung abgeschlossen und liegt eine Entscheidung über Deinen Einwand vor, ergeht ein neuer Bescheid. Bei diesem Bescheid kann es sich um einen Abhilfe-, einen Teilabhilfe- oder einen Widerspruchsbescheid handeln. Einen Abhilfebescheid bekommst Du, wenn Dir das Versorgungsamt Recht gibt und Deinen Einwand in allen Punkten für begründet hält. Gibt Dir das Versorgungsamt nur teilweise Recht, ergeht ein Teilabhilfebescheid. Kommt das Versorgungsamt bei der Überprüfung zu keinem anderen Ergebnis und bestätigt auch die Widerspruchsstelle diese Entscheidung, wird Dein Widerspruch zurückgewiesen. Du erhältst daraufhin einen Widerspruchsbescheid, in dem die Entscheidung begründet ist. Überzeugt Dich diese Begründung nicht, kannst Du beim Sozialgericht Klage gegen den Widerspruchsbescheid einreichen.