Widerspruch unbegründet

Haben Sie schon mal einen Widerspruch eingelegt und dieser wurde nicht akzeptiert? Es kann durchaus sein, dass ein Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen wird und Sie dann keine Möglichkeit mehr haben, gegen einen behördlichen Bescheid zu widersprechen. Daher ist es immer wichtig, einen Widerspruch gut zu begründen und im besten Fall auch zu belegen. Doch was können Sie tun, wenn ein Widerspruch unbegründet sein sollte oder zumindest als solcher angesehen wird? Für diesen Fall sollten Sie sich in jedem Fall informieren um entsprechend dagegen vorgehen zu können.

Wäre es für Sie wichtig zu wissen, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn ein Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen wird? Dann sollten Sie jetzt weiterlesen und sich die entsprechenden Informationen dazu einholen. Denn Sie haben in einem solchen Fall durchaus noch Möglichkeiten, um sich gegen eine Zurückweisung eines Widerspruchs zu wehren, weil dieser unbegründet sein soll.

Im folgenden Text erfahren Sie, was Sie machen können, sollte ein Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen werden. So können Sie sich auch dagegen zur Wehr setzen und mitunter eine erneute Entscheidung herbeiführen. Eine Möglichkeit ist oftmals zum Beispiel eine Klage, die Sie entsprechend einreichen können. Erfahren Sie hier, wann dies für Sie in Frage kommen kann und welche Erfolgsaussichten damit verbunden sind.

Mustervorlage für einen Widerspruch

Nutzen Sie das nachfolgende Muster für einen Widerspruch nur dann, wenn dieses vorher von Ihnen angepasst und an Ihre Anforderungen angeglichen wurde. Sie sollten daher Ergänzungen vornehmen oder Passagen streichen. Fragen Sie bei Zweifeln einen Juristen.

Widerspruch

Widerspruchsführer: (Namen und Adresse nennen)

Widerspruch gegen: (Bescheid, Aktenzeichen etc. nennen)

Ich widerspreche Ihrem Bescheid und fordere Sie auf, diesen noch einmal zu überprüfen. Mit der von Ihnen getroffenen Entscheidung bin ich nicht einverstanden. Dies begründe ich wie folgt:

(Gründe genau nennen, ggf. auch Atteste oder Expertenmeinungen beifügen)

Ich bitte Sie, erneut über meinen Antrag zu entscheiden und meine oben genannte Begründung dabei zu berücksichtigen.

(Datum und Ort) (Unterschrift Widerspruchsführer)

Ist ein Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen worden, können Sie gegen diese Entscheidung keinen erneuten Widerspruch einlegen. Sie haben allerdings andere Möglichkeiten und können beispielsweise mit einer Klage die nächste Instanz gehen.

Falls dies für Sie in Frage kommt, sollten Sie im Vorfeld schon überlegen, wie hoch die Aussicht auf Erfolg ist. Das gilt auch dann, wenn Sie eine Beschwer anfechten wollen, die der abgelehnte Widerspruch mit sich gebracht hat. Ein Anwalt kann Sie hier unter Umständen beraten.

Warum wird ein Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen?

Sie haben durchaus die Möglichkeit, einen Widerspruch ohne eigene Begründung, ohne ärztliche Atteste und andere Belegung einzulegen. Doch zu empfehlen ist das nicht, da ein solcher Widerspruch natürlich in vielen Fällen zurückgewiesen wird und somit als unbegründet anzusehen ist. Aber auch in anderen Fällen kann ein Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen werden. Dazu zählen diese Fälle zum Beispiel. Die Begründung ist:

  • unzureichend
  • nicht akzeptabel
  • nicht nachvollziehbar

Tipp für Sie:

Begründen Sie Ihren Widerspruch in jedem Fall, sodass eine Ablehnung oder Zurückweisung nicht möglich ist. So können Sie Ihrer Begründung auch weitere Belege beifügen oder noch einmal einen Experten konsultieren. Gut begründete Widersprüche werden deutlich seltener zurückgewiesen oder abgelehnt.

Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn ein Widerspruch als unbegründet abgewiesen wurde?

Wurde ein Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen, bedeutet dies noch nicht, dass Sie keine Handhabe mehr gegen einen Bescheid oder gegen eine Entscheidung haben. Es sind in einem solchen Fall immer noch andere Möglichkeiten zum Rechtsbehelf möglich. Eine Option ist es, Klage beim zuständigen Gericht einzulegen. Bei einer Widerspruchszurückweisung bei einem ALG Bescheid ist zum Beispiel das Sozialgericht zuständig.

Mit einer solchen Klage gehen Sie dann in die nächste Instanz und der gesamte Fall wird noch einmal komplett aufgerollt. Sofern Sie gute Gründe haben, ist eine Klage also durchaus sinnvoll. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie bei Ihrem Widerspruch wichtige Begründungen nicht vorgetragen haben oder diese auch vergessen wurden. In diesem Fall können Sie mit einer Klage natürlich Erfolg haben und vor Gericht die weiteren Gründe noch vorbringen.

Gut zu wissen:

Sollten Sie bereits ahnen, dass auch eine eventuelle Klage kaum Erfolg mit sich bringen würde, sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie diesen Weg gehen wollen. Mitunter müssen Sie nämlich nicht nur die Kosten für das Verfahren tragen, sondern nehmen auch einiges an Zeit auf sich. Diese Zeit könnten Sie bei einem vorhersehbaren Misserfolg einer Klage einsparen.

Kann ein Bescheid bei abgelehntem Widerspruch auch nachteilig verändert werden?

Ja, diese Option besteht. Wenn Sie gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen und Ihr Widerspruch wird als unbegründet abgelehnt und zurückgewiesen, kann sich daraus auch eine schlechtere Entscheidung ergeben, als es zuvor der Fall war.

Gegen eine solche Verschlechterung eines Bescheids kann eine Klage eingelegt werden. Das ist vor allem dann ratsam, wenn Sie mit der bisherigen Entscheidung inzwischen doch einverstanden sind. Die Verschlechterung kann daher vor Gericht angefochten werden. Dabei können Sie den Ausgangsbescheid anfechten oder auch den abgelehnten Widerspruch.

Vor einer Klage alle Begebenheiten noch einmal prüfen

Ratsam ist es in jedem Fall, alle Begebenheiten noch einmal zu überprüfen, ehe Sie Klage einreichen oder gegen einen zurückgewiesenen Widerspruch vorgehen wollen. Auch den eigentlichen Bescheid sollten Sie dabei noch einmal unter die Lupe nehmen und genau nachsehen, wo sich eventuelle Fehler verstecken könnten.