Widerspruchsbescheid

Sie haben einen Widerspruch geschrieben? Dann wissen Sie sicherlich, wie einfach das möglich ist und dass Sie einen Widerspruch auch per E-Mail oder via Telefon übermitteln können. Wichtig ist nur, dass Ihr Widerspruch beim entsprechenden Vertragspartner auch wirklich ankommt. Aber woher wissen Sie, dass dies auch so ist? Haben Sie eine Möglichkeit, sich den Widerspruch bestätigen zu lassen? Diese Option ist tatsächlich vorhanden. In vielen Fällen wird sie mit einem Widerspruchsbescheid umgesetzt, auf den Sie häufig auch bestehen sollten. So sind Sie im Zweifelsfall abgesichert und können Ihren Widerspruch auch belegen.

Wäre es für Sie sinnvoll zu wissen, in welchen Fällen ein Widerspruchsbescheid in Frage kommt und wann Sie damit rechnen können? Dann können Sie sich im folgenden Text umfangreich informieren und haben so die Möglichkeit, sich rund um das Thema Widerspruchsbescheid zu informieren. Das macht es für Sie einfach möglich, am Ende über Ihren Widerspruch genau Bescheid zu wissen.

Investieren Sie einige Minuten Ihrer Zeit und lesen Sie sich die Anforderungen an einen Widerspruchsbescheid durch. So können Sie im Anschluss genau erkennen, wann Sie von einem solchen Widerspruchsbescheid ausgehen können und in welcher Form dieser erteilt werden kann oder muss. Hierbei gibt es nämlich durchaus Unterschiede, die Sie grundsätzlich kennen sollten.

►Mustervorlage für einen Widerspruch

Diese Mustervorlage für einen Widerspruch (gegen behördliche Entscheidungen) sollten Sie nur nutzen, wenn Sie diesen zuvor an Ihre Anforderungen und Bedürfnisse angepasst haben. Dabei können auch Ergänzungen oder Streichungen vorgenommen werden. Fragen Sie im Zweifel einen Juristen um Rat.

Widerspruch

Widerspruchsführer:

(Ihren Namen, Straße und Ort angeben)

Behörde:

(Behörde, Ansprechpartner und Adresse angeben)

Gegen Ihre Entscheidung unter dem Zeichen (ggf. Aktenzeichen nennen, Thematik) lege ich fristgerecht Widerspruch ein. Ich bin mit der Entscheidung aus nachfolgenden Gründen nicht einverstanden:

(Widerspruch genau begründen, ggf. Beispiele nennen, Aktenzeichen anderer Verfahren etc.)

Ich fordere Sie daher auf, die getroffene Entscheidung unter diesen Gesichtspunkten noch einmal zu überdenken. Bitte stellen Sie mir den Widerspruchsbescheid entsprechend zu beziehungsweise informieren Sie mich über die Bekanntgabe.

Ort und Datum Unterschrift Widerspruchsführer

Mit einem Widerspruch haben Sie häufig die Möglichkeit, sich gegen von einer Behörde getroffene Entscheidungen zur Wehr zu setzen. Dazu ist ein Musterwiderspruch allerdings immer anzupassen, falls Sie diesen verwenden möchten. In dringenden Fällen sollten Sie dabei auch immer auf einen Widerspruchsbescheid bestehen, der Ihnen in der Regel zugestellt werden muss. Auf diese Weise können Sie immer nachvollziehen, wie über Ihren Widerspruch entschieden worden ist und welche Auswirkungen das hat.

Widerspruchsbescheid: Wann ist ein solcher erforderlich?

Nicht bei jedem Widerspruch ist auch tatsächlich ein Widerspruchsbescheid notwendig. Im Gegenteil, die meisten Widersprüche kommen ohne einen Widerspruchsbescheid durch den Vertragspartner aus. Im Regelfall wird ein solcher Bescheid nur benötigt, wenn Sie gegen behördliche Entscheidungen Widerspruch einlegen. Durch einen Widerspruch ist die Behörde angehalten, die getroffene Entscheidung noch einmal zu überprüfen – am Ende muss dann ein Widerspruchsbescheid folgen. Eine ausführliche Begründung zur getroffenen Entscheidung wird hierbei in aller Regel mitgeliefert.

Wichtig für Sie:

Sollten Sie in anderen Fällen Widerspruch einlegen, erhalten Sie in den meisten Fällen keinen Bescheid darüber. Dennoch ist Ihr Widerspruch natürlich gültig. In einigen Fällen ist es dennoch ratsam, sich den Widerspruch bestätigen zu lassen.

Gibt es eine besondere Formvorgabe für einen Widerspruchsbescheid?

Gesetzliche Formvorgaben gibt es für einen Widerspruchsbescheid nicht. Allerdings wird in der Realität häufig auf die Schriftform gesetzt, wobei diese dann einem Urteil stark ähnelt. Grundsätzlich ist der Widerspruchsbescheid auch meist zwingend zuzustellen. Dies ist in vielen Fällen so. Stattdessen ist es nur in einigen Fällen ausreichend, wenn der Widerspruchsbescheid bekanntgegeben wird. Ein Beispiel hierfür ist das Sozialrecht, wo dies im § 85 III 1 SGG geregelt ist.

Tipp für Sie:

In vielen Fällen können Sie beim Widerspruch gegen eine Behörde also auf einen Widerspruchsbescheid pochen, der Ihnen zugestellt wird. Dies ist oftmals sinnvoll, da Sie auf diese Weise einen Nachweis in der Hand haben.

Muss ein Widerspruch immer und in jeder Situation angenommen werden?

Nicht immer muss ein Widerspruch auch zu einem Erfolg führen. Als Widerspruchsführer haben Sie dann Aussichten auf Erfolg, wenn der Widerspruch gerechtfertigt ist. Grundsätzlich muss dieser dazu zunächst einmal zulässig sein, was in einigen Fällen nicht so ist. Weiterhin ist es auch ratsam, den Widerspruch grundlegend und ausführlich zu begründen. Die Wahrscheinlichkeit auf einen Erfolg ist bei einem Widerspruch gegen Entscheidungen einer Behörde dann zumeist deutlich größer.

Welche Frist gilt in einem solchen Fall für den Widerspruch?

Für einen Widerspruch bei Bestellungen und in Online Shops allgemein, gilt gesetzlich im Regelfall eine Frist von 14 Tagen, innerhalb derer ein Widerruf mitgeteilt werden muss. Möchten Sie hingegen gegen eine behördliche Entscheidung widersprechen, gilt hierfür eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der betreffenden Entscheidung. Hierzu ist der Widerspruch in schriftlicher Form vorzubringen.

Sie können den Widerspruch dabei per Hand verfassen oder diesen auch maschinengeschrieben erstellen. Wichtig ist dabei in jedem Fall, dass alles gut lesbar ist und dass Ihr Widerspruch am Ende auch innerhalb der Frist bei der Behörde eingeht.

Tipp für Sie:

Falls Sie Ihren Widerspruch per Post an die entsprechende Behörde senden wollen, sollten Sie hierzu auf jeden Fall ein Einschreiben nutzen. Damit können Sie die Einsendung im Bedarfsfall nachweisen. Bei einer Abgabe vor Ort sollten Sie sich dies aber ebenfalls quittieren lassen.