Mustervorlage Widerspruch bei Zulässigkeit

Sie haben vor gegen eine behördliche Entscheidung oder andere Bescheide Widerspruch einzulegen? Dann ist das in den allermeisten Fällen Ihr gutes Recht und Sie können zumeist schriftlich widersprechen. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen ein Widerspruch nicht zulässig ist. Doch was gibt es dann für eine Option? Grundsätzlich sollten Sie sich über die Zulässigkeit für einen Widerspruch informieren. Ist dies geklärt, wissen Sie in aller Regel, welche Möglichkeiten Sie haben und wann ein Widerspruch ganz allgemein zulässig ist oder wann eine andere Option in Frage kommen kann.

Wäre es für Sie sinnvoll, wenn Sie wüssten, in welchen Fällen eine Zulässigkeit für einen Widerspruch besteht? Dann sind dies wichtige Informationen für Sie. Denn die Zulässigkeit für einen Widerspruch kann man im Regelfall recht einfach erkennen und dann entsprechend berücksichtigen. Im Anschluss können Sie dann also Widerspruch einlegen oder sich nach einer alternativen Lösung umsehen.

Nehmen Sie sich einige Minuten und informieren Sie sich darüber, welche Bedingungen es bezüglich der Zulässigkeit für den Widerspruch gibt. Auf diese Weise können Sie einen Widerspruch stets entsprechend der Vorgaben einlegen und können sich entsprechend dieser verhalten. Zudem erfahren Sie auch, wie Sie im Falle eines Falles Widerspruch einlegen können und worauf Sie dabei auf jeden Fall achten sollten.

►Mustervorlage Widerspruch bei Zulässigkeit

Nutzen Sie die Mustervorlage für einen Widerspruch bei Zulässigkeit nur, nachdem Sie diese zuvor angepasst und an Ihre Bedürfnisse angepasst haben. Gegebenenfalls ist es dazu notwendig, einzelne Details zu streichen oder zu ergänzen. Fragen Sie im Zweifelsfall einen Juristen.

Widerspruch

Ich lege gegen Ihren Bescheid vom (Datum angeben) unter dem Aktenzeichen (angeben, wenn vorhanden) gemäß der angegebenen Frist Widerspruch ein. Ich bin mit der Entscheidung nicht einverstanden und begründe Ihnen dies im Verlauf meines Widerspruchs.

Name und Adresse: (Namen und Adresse angeben)

Meinen Widerspruch begründe ich wie folgt:

(Widerspruchsgründe nennen und möglichst genau beschreiben)

Ich fordere Sie daher auf, Ihre Entscheidung unter diesen Gesichtspunkten noch einmal zu überdenken. Einzelne, mir wichtige Sachverhalte wurden dabei nicht oder nur unzureichend berücksichtigt.

Ort und Datum Unterschrift per Hand

Bei Zulässigkeit kann ein Widerspruch für Sie eine Möglichkeit darstellen, sich gegen einen Bescheid oder gegen eine Entscheidung von behördlichen Stellen zur Wehr zu setzen. Mitunter besteht so auch noch die Möglichkeit, eine andere Entscheidung zu erreichen. Dazu ist es aber in den meisten Fällen besonders wichtig, Ihren Widerspruch gut und nachvollziehbar zu begründen.

Zulässigkeit für Widerspruch: Wovon hängt diese ab?

Wenn Sie einen Bescheid von einer Behörde oder einer anderen Einrichtung erhalten, kann damit auch die Möglichkeit für einen Widerspruch verbunden sein. Ein Beispiel ist es, wenn Sie Wohngeld beantragen und dann eine Ablehnung erhalten. Gegen diese Entscheidung können Sie vielfach Widerspruch einlegen und damit dafür sorgen, dass die betreffende Behörde ihre Entscheidung noch einmal überdenkt. Der Widerspruch ist dabei ein Rechtsbehelf, den Sie in vielen Fällen in Anspruch nehmen können. Nicht immer ist die Zulässigkeit für einen Widerspruch allerdings gegeben, sodass dann andere Rechtsbehelfsmöglichkeiten in Frage kommen.

Tipp für Sie:

Lesen Sie den Bescheid sehr aufmerksam und informieren Sie sich, ob ein Widerruf zulässig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, finden Sie im Regelfall allerdings Informationen, welche anderen Optionen Sie haben.

Was kann man tun, wenn die Zulässigkeit für einen Widerspruch nicht gegeben ist?

Sollte eine Zulässigkeit für einen Widerspruch nicht vorhanden sein, so haben Sie in den meisten Fällen die Möglichkeit, andere Optionen in Anspruch zu nehmen. Gängig ist dann zum Beispiel ein Einspruch. Aber auch eine Klage kann in derartigen Fällen für Sie in Frage kommen. In Ihrem Bescheid werden Sie darüber informiert und können sich dann an diesen Informationen orientieren.

Wenn Sie gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen möchten, muss dafür also die Zulässigkeit gegeben sein. Das ist in zahlreichen Fällen so, unter anderem auch, wenn der Bescheid für Sie zu Beschwerlichkeiten führt. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie lediglich eine zwischenzeitliche Information erhalten. Bei einem abgelehnten Antrag besteht somit meist die Möglichkeit zum Widerspruch, bei einer zwischenzeitlichen Notiz ist die Zulässigkeit für einen Widerspruch jedoch nicht gegeben.

Wie muss der Widerspruch eingelegt werden?

Für das Einlegen von Widerspruch haben Sie bei Zulässigkeit in aller Regel zwei Möglichkeiten. Diese werden Ihnen am Ende eines Bescheids in den meisten Fällen dargelegt. So ist die Schriftform gängige Regel, sodass Sie Ihren Widerspruch entsprechend als Schreiben aufsetzen und dann einsenden oder einreichen können. Ebenso ist aber oft auch der Widerspruch zur Niederschrift möglich. Dazu besuchen Sie die betreffende Behörde und diktieren dort Ihren Widerspruch, der bei Zulässigkeit entsprechend notiert wird.

Gut zu wissen:

Von großer Bedeutung ist bei einem schriftlichen Widerspruch in jedem Fall Ihre Unterschrift. Während es bei einem Widerruf (von Verträgen zum Beispiel) nicht erforderlich ist, diese per Hand zu unterzeichnen, muss dies bei einem Widerspruch in jedem Fall sein.

Was muss das Schreiben für den Widerspruch enthalten?

Die Zulässigkeit für einen Widerspruch besteht? Dann sollten darin in jedem Fall einige wichtige Details zu finden sein. Dazu zählt beispielsweise Ihr Name und auch das Aktenzeichen, auf das Sie sich bei Ihrem Widerspruch beziehen (falls vorhanden). Zudem sollte Ihr Widerspruch auch diese Angaben enthalten:

  • Ihren Namen und die Adresse
  • Bezug für den Widerspruch (Bescheid, Entscheidung)
  • Formulierter Widerspruch mit Begründung
  • Unterschrift von Ihnen